Impressum

Freier Makler für Versicherungen

Anette Kneisel

Anette Kneisel
Mauerheimstraße 3
63811 Stockstadt
Telefon: 06027-3391
Telefax: 06027-3089793
E-Mail: anettekneisel@fmfv.de

Wir erbringen unsere Vermittlerleistung als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO / Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) / §§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und sind unter der Vermittlernummer D-I3DM-0EM47-80 in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Aufsichtsbehörde ab dem 01.01.2026:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,

80333 München, Max-Joseph-Str. 2, Fon: 089/5116-0 E-Mail: info@muenchen.ihk.de

 

Berufskammer ab dem 01.01.2026:
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstr. 9,
63741 Aschaffenburg, Fon: 06021/880-0, Fax: 06021/880-22000 E-Mail: ihk@aschaffenburg.ihk.de www.aschaffenburg.ihk.de

Der Status und die Adresse können im Vermittlerregister geprüft werden.
DIHK e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin
Fon: 030/20308-0 oder 01805/005850
(14Ccent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunknetz) Homepage: www.vermittlerregister.info

 

Es ist ein Vermögensschadenhaftpflicht mir eine Deckungssumme von 1,5 Mio.€ bei der R+V Versicherung unter der Versicherungsscheinnummer

405 84 345581502S vorhanden.

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% (Stimmrechte oder Kapital) an oder von Versicherern bzw. deren Muttergesellschaften.

Die Adressen der außergerichtlichen Schlichtungsstellen lauten:
Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 080 632, 10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann Privat Kranken-/Pflegeversicherung,
Postfach 060 222, 10052 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann der privaten Bausparkassen,
Postfach 303 079, 10730 Berlin

www.schlichtungsstelle-bausparen.de

 

Information über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelen Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch können Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.


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